Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinemedium

der
FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H.
Donaufelderstrasse 247
A-1220 Wien
Firmenbuch-Nr 206092b
UID-Nr.: ATU51397108

1. Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen im Bereich Online-Werbung der FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend „FONDSMAGAZIN“) mit Werbetreibenden und Werbe-Agenturen („Kunden“). Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen stellt FONDSMAGAZIN für Kunden Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbemaßnahmen jeder Art auf den von ihr betriebenen Websites (nachfolgend „Online-Werbung“) zur Verfügung. Sie gelten insbesondere, aber nicht abschließend, für die Werbeformen Bannerwerbung, Co-branding, Sponsoring von Rubriken und Themenseiten sowie für den Bereich themenbezogener Umfeld-, Special-Interest- und Keyword-Platzierungen auf den Websites unter der URL www.fondsexklusiv.at

2. Vertragsschluss
(a) Ein Vertrag zwischen FONDSMAGAZIN und dem Kunden über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass FONDSMAGAZIN ein Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines stets Vorschlags von FONDSMAGAZIN abgibt, annimmt. Diese Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus dem konkreten Einzelvertrag ergibt sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.

(b) Sollte der Kunde eine Werbeagentur sein, wird FONDSMAGAZIN den Vertrag mit dieser nur dann abschließen, wenn der Werbetreibende, für den die Werbe-Agentur die Werbung bei FONDSMAGAZIN schaltet, FONDSMAGAZIN namentlich benannt ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit FONDSMAGAZIN über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbemittler abschließen will. FONDSMAGAZIN ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbemittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen.

(c) Für den Fall, dass FONDSMAGAZIN ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird FONDSMAGAZIN dies dem jeweiligen Kunden unverzüglich mitteilen.

(d) FONDSMAGAZIN ist jederzeit berechtigt, auch mit Wettbewerbern des Kunden Verträge über Online-Werbung zu schließen.

(e) Eine Stornierung von Einzelverträgen durch den Kunden ist möglich. Sie muss schriftlich bei FONDSMAGAZIN eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag entstehen dem Kunden keine Kosten. Spätere Stornierungen vor Erbringung der Leistung laut Einzelvertrag und Schaltungsbeginn der Kundenkampagne werden durch FONDSMAGAZIN pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Vertragswertes berechnet. Bei einer späteren Stornierung nach Vertragsbeginn berechnet FONDSMAGAZIN dem Kunden 100% des Vertragswertes. In diesem Fall kann eine Leistungsgutschrift der zum Stornierungszeitpunkt noch nicht erbrachten Leistung erfolgen.

3. Leistungen FONDSMAGAZIN
(a) FONDSMAGAZIN verpflichtet sich unter den Voraussetzungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material zur Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der im Einzelvertrag festgelegten Website zu platzieren. Im Einzelvertrag kann dabei festgelegt werden, dass die Platzierung nur für einen bestimmten Mindestzeitraum erfolgt und durch eine Höchstzahl von AdImpressions (Aufrufe der die Online-Werbung enthaltenden Websites) beschränkt ist. Enthält der Einzelvertrag keine derartigen Vereinbarungen, so wird FONDSMAGAZIN das überlassene Material jeweils nur für einen im Einzelvertrag festgehaltenen Zeitraum auf seiner Website platzieren.

(b) Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung des Materials an einer bestimmten Stelle auf der jeweiligen Website oder Webpage.

(c) Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist FONDSMAGAZIN berechtigt, sie als solche kenntlich zu machen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ oder ähnlichen Zusätzen zu kennzeichnen und/oder sie vom ggfls. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich abzusetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

(d) FONDSMAGAZIN ist nicht verpflichtet, die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material (nachfolgend „Werbematerial“) nach Beendigung der Online-Werbung an den Kunden herauszugeben.

(e) FONDSMAGAZIN ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit FONDSMAGAZIN solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten oder, falls solche Vereinbarungen nicht existieren, auf Basis der jeweils aktuell geltenden Stundensätze von FONDSMAGAZIN gesondert zu vergüten.

(f) Alle Leistungen, die von FONDSMAGAZIN im Rahmen der Zurverfügungstellung von Online-Werbung erbracht werden, sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, wenn nicht in den jeweiligen Einzelverträgen ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

(g) Aufgrund des derzeitigen Standes der Technik im Bereich des Internets können Dienste, die über das Internet erbracht werden, nicht immer fehlerfrei, nicht stets ununterbrochen und/oder nicht stets störungsfrei zur Verfügung stehen. Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen FONDSMAGAZIN nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, FONDSMAGAZIN nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen.

4. Pflichten des Kunden
(a) Der Kunde hat die von ihm überlassenen Materialien auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für FONDSMAGAZIN zur Veröffentlichung überlassenen Materialien die alleinige Verantwortung.

(b) Der Kunde hat die allgemeine Pflicht, einen Missbrauch der von FONDSMAGAZIN angebotenen Leistungen, insbesondere durch rechtswidrige Handlungen, zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmte und überlassene Material keine Inhalte oder Hyperlinks zu Inhalten enthält, die pornografische im Sinne vom § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GJS darstellen, die im Sinne von §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von FONDSMAGAZIN schädigen können oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten.

(c) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass das von ihm überlassene Material und dessen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter verletzt. Dies bezieht sich insbesondere darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte an dem zur Veröffentlichung bestimmten und überlassenen Material zustehen.

(d) Der Kunde sorgt dafür und sichert zu, dass er berechtigt ist, die mit seinem Material eventuell verbundenen Hyperlinks zu verwenden.

(e) Der Kunde wird FONDSMAGAZIN das für die Online-Werbung erforderliche Material bis spätestens 5 Werktage vor Veröffentlichung vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Sofern in dem bereitgestellten Material Hyperlinks enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen der Hyperlinks vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vorstehende Frist nicht einhält und die Online-Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von FONDSMAGAZIN auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann, muss sich FONDSMAGAZIN jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung der freiwerdenden Ressourcen erwirbt oder zu erwerben schuldhaft unterlässt.

(f) Der Kunde benennt FONDSMAGAZIN einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen.

(g) Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von FONDSMAGAZIN zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von FONDSMAGAZIN nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind zu erstatten. Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte von FONDSMAGAZIN bleiben in jedem Fall unberührt.

5. Zurückweisung/Sperrung der Leistungen
(a) FONDSMAGAZIN ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes und überlassenes Material der Online-Werbung zurückzuweisen, wenn dies rechtswidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 4. (a) enthält oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt. Ebenso ist FONDSMAGAZIN berechtigt, unter den ebengenannten Voraussetzungen die Veröffentlichung des Materials im Rahmen der Online-Werbung vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen.

(b) Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Material im Sinne von Ziffer 4. (a) rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 4. (b) Rechte Dritter verletzt, hat FONDSMAGAZIN ebenfalls das Recht, solches Material solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange zu unterbrechen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist. FONDSMAGAZIN wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen unverzüglich mitteilen.

(c) Die vorstehenden Absätze (a) und (b) gelten entsprechend auch dann, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung Hyperlinks zu rechts- und sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (a) oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 4. (b), die Rechte Dritter verletzten, enthält.

(d) FONDSMAGAZIN hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder ganz ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technische, durch das Medium Internet bedingte Umstände eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern, sofern FONDSMAGAZIN die Hinderungsgründe nicht zu vertreten hat. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird FONDSMAGAZIN auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich und zumutbar ist.

(e) FONDSMAGAZIN behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für FONDSMAGAZIN unzumutbar ist.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(a) Die vom Kunden für die Leistungen von FONDSMAGAZIN zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Vertrags-/ Auftragsverhältnis.

(b) Soweit die Vergütung auf TKP-Basis (TKP=Tausender-Kontakt-Preis, der pro 1000 Page Impressions, AdImpressions, Pageviews oder Sichtkontakte kalkuliert wird) berechnet wird, informiert FONDSMAGAZIN den Kunden auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie die AdClick-Rate (= Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) jener FONDSMAGAZIN-Websites, auf denen die Online-Werbung des Kunden platziert ist.

(c) FONDSMAGAZIN stellt im Nachfolgemonat am gleichen Monatstag der erstmaligen Veröffentlichung der jeweiligen Online-Werbung oder nach Beendigung der Werbemaßnahme dem Kunden eine Rechnung für die bisher erbrachten Leistungen, soweit sich aus dem individuellen Auftrag/Vertrag nichts anderes ergibt. Mit Rechnungsstellung ist der im Auftrag vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von FONDSMAGAZIN zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen (Bsp. Auftragserteilung: 22.09.01; Veröffentlichung: 12.10.01; Rechnungsstellung: 12.11.01; Zahlungsziel: spät. 26.11.01). Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Ansonsten gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

(d) Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von FONDSMAGAZIN ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(e) In Ausnahmefällen kann FONDSMAGAZIN entscheiden, einzelnen Werbetreibenden bei Erreichen eines bestimmten Buchungsvolumens schriftlich eine Rabattierung einzuräumen. Das entsprechende, eine Rabattierung auslösende Buchungsvolumen kann hierbei bereits bei der ersten Buchung oder erst nach einer Vielzahl von Buchungen in Summe innerhalb eines auf die erste Buchung folgenden Jahres („Auftragsjahr“) erreicht werden. Bei Erreichen des entsprechend vereinbarten, eine Rabattierung auslösenden Buchungsvolumens innerhalb eines Auftragjahres, erhält der Werbetreibende ausschließlich auf das die Grenze überschreitende Volumen die Rabattierung. Sollte FONDSMAGAZIN dem Werbetreibenden bereits von der ersten Buchung an eine schriftliche Rabattierung auf ein erst zukünftiges dann in Summe rabattierfähiges Buchungsvolumen geben, da der Werbetreibende innerhalb des Auftragjahres in Summe ein rabattierfähiges Volumen zu erreichen verspricht, verpflichtet sich der Kunde bei Nichterreichen des anfangs unterstellten Volumens am Ende des Auftragjahres den Betrag nachzuzahlen, den er aufgrund des anfangs unterstellten zukünftigen Buchungsvolumens im Rahmen der Rabattierung eingespart hatte.

(f) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist bei Klagen der Gerichtsstand Wien. Der Gerichtsstand Wien gilt auch als im Sinne einer internationalen Gerichtszuständigkeit nach Artikel 17 EuGVÜ als vereinbart. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftragsgebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klagerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Wien vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

7. Nutzungsrecht
Der Kunde räumt FONDSMAGAZIN an dem zur Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung von ihm überlassenen Material sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung und Veröffentlichung im Rahmen der Online-Werbung erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere

(a) das Vervielfältigungsrecht, also insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben dauerhaft oder vorübergehend auf den bekannten Speichermedien (z.B. Arbeitsspeicher, Festplatte, Diskette, Magnetband, ZIP-Disk, CD-ROM, CD, DVD, CD-RW, CD-R) festzulegen;

(b) das Verbreitungsrecht, insbesondere das Recht, das Material und Bearbeitungen desselben oder Vervielfältigungsstücke davon im Rahmen der Online-Werbung in körperlicher oder unkörperlicher Form weiterzugeben;

(c) das Bearbeitungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material im Rahmen des vertraglich gegebenen Änderungsspielraums zu Zwecken der Online-Werbung zu bearbeiten sowie diese Bearbeitungen wie das ursprüngliche Material selbst zu verwerten;

(d) das Senderecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk oder ähnliche technische Mittel der Öffentlichkeit zugänglich zu machen;

(e) das Vorführungsrecht, insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben durch technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen;

(f) das Recht der Digitalisierung, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben digitalisiert zu erfassen, nicht digitalisierte im Zusammenhang mit der Online-Werbung stehende Inhalte Multimediaapplikationen und Begleitmaterial, insbesondere Dokumentationen, zu digitalisieren oder das überlassene Material mit anderen digitalisierten Materialien zu verbinden;

(g) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient;

(h) das Online-Bereithaltungsrecht (making available right), also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos zum Zweck der Zugänglichmachung, des Versands oder der Übertragung, insbesondere via Funk, insbesondere Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP bereitzuhalten;

(i) das Online-Übertragungsrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP Dritten zugänglich zu machen, zu versenden und zu übertragen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation; sowie

(j) das Online-Wiedergaberecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Material und Bearbeitungen desselben elektronisch, sei es kabelgebunden oder kabellos, insbesondere via Funk, Mobilfunk unter Einschluss sämtlicher Mobilfunkstandards (insbesondere GSM, GPRS, HSCSD, EDGE und UMTS), Internet und WAP öffentlich wiederzugeben und öffentlich wahrnehmbar zu machen, insbesondere auf Einzelabruf per E-Mail, per SMS-Nachricht, in Channels und im Rahmen einer Push-Applikation.

8. Freistellung von Ansprüchen Dritter
Soweit FONDSMAGAZIN wegen der vertragsgemäßen Nutzung des vom Kunden eines jeweiligen Einzelvertrags zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Materials Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Rechten ausgesetzt wird, verpflichtet sich der Kunde, FONDSMAGAZIN von diesen Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung freizustellen. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.

9. Haftung
FONDSMAGAZIN haftet gegenüber dem Kunden für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:

(a) Bei Vorsatz, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leib oder Leben haftet FONDSMAGAZIN nach den gesetzlichen Vorschriften.

(b) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von FONDSMAGAZIN auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch leitende Angestellte von FONDSMAGAZIN verursacht wurde.

(c) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FONDSMAGAZIN nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder im Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(d) Bei verschuldensunabhängiger Haftung für zugesicherte Eigenschaften, anfängliche Unmöglichkeit sowie während der verzugseintretenden Unmöglichkeit ist die Haftung von wallstreet:media ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Datenschutz
Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Darüber hinaus wird der Kunde sämtliche von ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zu FONDSMAGAZIN eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten.

11. Höhere Gewalt
FONDSMAGAZIN wird von der Leistungspflicht in Fällen von höherer Gewalt frei. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Betrieben, Unterbrechungen der Stromversorgung, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, behördliche Maßnahmen o.ä.

12. Vertraulichkeit
(a) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemachten Informationen in Bezug auf die andere Seite, die als vertraulich gekennzeichnet oder den Umständen nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und allein für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung zu nutzen. Hierunter fallen nicht Informationen, die der anderen Seite vor Kenntnisgabe bekannt oder zugänglich gemacht waren, oder der anderen Seite nach Kenntnisgabe auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen, oder infolge von Veröffentlichungen oder anderweitig Gemeingut waren oder nach Kenntnisgabe werden. Beide Vertragsparteien haben durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass derartige Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, denen gegenüber eine Offenlegung notwendig ist, damit die Ziele der jeweiligen Vertragsbeziehung verfolgt werden können. Beide Vertragsparteien werden darüber hinaus sicherstellen, dass derartige Informationen durch unbefugte Dritte nicht eingesehen werden können.

(b) Beide Vertragsparteien haben die im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer ebenfalls zur Einhaltung der vorstehenden Vertraulichkeitsabrede zu verpflichten.

(c) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach der Kündigung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses bestehen.

(d) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, der jeweils anderen Vertragspartei von jedem Missbrauch und jeder unautorisierten Offenlegung von vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, soweit diese zu ihrer Kenntnis gelangen.

(e) Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses oder im Falle eines schriftlichen Verlangens der jeweils anderen Vertragspartei ist jede Vertragspartei verpflichtet, die ihr überlassenen vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zurückzugeben. Ist eine Rückgabe aufgrund der Beschaffenheit der Informationen nicht möglich, sind diese nach Möglichkeit zu zerstören oder von dem entsprechenden Speichermedium zu löschen.

(f) Keine der Vertragsparteien ist ohne schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei berechtigt, ihre Geschäftsbeziehung zu der anderen Vertragspartei aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis oder Kommentare dazu Dritten, insbesondere in Veröffentlichungen oder Presseerklärungen, mitzuteilen.

13. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen FONDSMAGAZIN aus dem Vertragsverhältnis mit FONDSMAGAZIN verjähren innerhalb von 3 Jahren.

14. Sonstiges
(a) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche zwischen FONDSMAGAZIN und dem Kunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen österreichischem Recht. Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute handelt, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den jeweiligen Einzelverträgen Wien.

(b) Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffenen Abreden, welche von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(c) FONDSMAGAZIN erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Einzelverträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn FONDSMAGAZIN ihnen nicht ausdrücklich wiederspricht und/oder ihre Leistungen widerspruchslos erbringt.

(d) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit FONDSMAGAZIN nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FONDSMAGAZIN berechtigt.

(e) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.