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Rente bei Click- und Gigwork?

Februar 2023
Eine aktuelle DIA-Studie untersucht die soziale Absicherung bei der Beschäftigung auf digitalen Plattformen.
DIA
Nora Stampfl, DIA

Für die soziale Absicherung von Beschäftigung auf digitalen Plattformen gibt es international zwar einige Ansätze, aber bislang kein durchgehend funktionierendes System. Bei den vorhandenen Regelungen handelt es sich mehr oder weniger um punktuelle Interventionen. Das ist eine Schlussfolgerung der jüngsten DIA-Studie mit dem Titel „Was wird aus der Rente bei Click- und Gigwork?“. Zu dieser unbefriedigenden Situation hat sicherlich auch beigetragen, dass Plattformarbeit sehr heterogen ist. Sie reicht von Liefer- und Fahrdiensten über Plattformen für Softwareentwickler bis zur Erfüllung von Kleinstaufträgen zum Beispiel für die Kategorisierung von Waren.

Bei diesen Beschäftigungen, die sich stark vom Normalarbeitsverhältnis unterscheiden, auf das die Systeme der Sozialversicherung aufbauen, stellen die Experten einhellig erhebliche Schutzlücken fest. Die neue DIA-Studie identifiziert mehrere Handlungsansätze für eine bessere Altersabsicherung in der Plattformarbeit. Grundsätzlich gebe es dafür zwei Lösungswege, stellt Studienautorin Nora Stampfl fest. Zum einen die Adaptierung des bestehenden Sozialversicherungssystems und zum anderen ein „großer Wurf“, der Pfadabhängigkeiten hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht Selbständiger verlässt. Bei Ersterem würde ein Sondertatbestand geschaffen, an den sich eine Sozialversicherungspflicht knüpfen lässt. Als Vorbilder könnten die Absicherung von Heimarbeitern oder die Künstlersozialkasse gelten. Die zweite Lösung läuft auf eine grundsätzliche Neuordnung des sozialen Schutzes von Selbständigen hinaus, was nicht nur die Absicherungsprobleme der Plattformarbeiter lösen würde, sondern zugleich den Schutz der Solo-Selbständigen sicherstellt.

Als einen Handlungsansatz führt Stampfl Aufklärungs- und Informationskampagnen an, mit denen der niedrigen effektiven Absicherung der Plattformarbeiter entgegengewirkt werden könne. Dafür müssen ihrer Einschätzung nach vor allem die Plattformen selbst in die Pflicht genommen werden, damit sie auf steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen hinweisen. Die Studienautorin führt dazu Frankreich als Beispiel an, wo Plattformen bei jeder Transaktion einen entsprechenden Hinweis versenden müssen.

Der zweite Handlungsansatz führt zur Klärung des Status der Plattformarbeit, also ob es sich um eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt. Dazu herrscht derzeit noch eine widersprüchliche Beurteilung. Laut Studie wäre es außerdem angebracht, dass die Plattformen verpflichtet werden, beitragsrelevante Daten zu übermitteln. Zum einen liegen die entsprechenden Daten zu den einzelnen Transaktionen dort schon digital vor. Zum anderen erfassen die Plattformen die Daten zentral für eine große Anzahl von Teilnehmern. In einem weitergehenden Schritt wäre zu diskutieren, ob die Plattformen nicht nur die Daten liefern, sondern zugleich Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abführen. Stampfl verweist in diesem Zusammenhang auf ein Modell in Estland, wo mit einem sogenannten „Entrepreneur Account“ nicht nur die Umsätze, sondern auch die tatsächlich erzielten Erträge ermittelt werden können.

Ein letzter Handlungsansatz macht auf eine wesentliche Hürde aufmerksam, die bei der Absicherung von Plattformarbeit zu nehmen ist. „Da man es in der Plattformökonomie in der Regel mit grenzüberschreitenden Vorgängen zu tun hat, jedoch viele Ansätze insofern scheitern, als jeweils nur Plattformen mit Sitz im Inland zur Daten- oder gar Beitragsübermittlung zu verpflichten sind, scheint eine Regelung auf internationaler Ebene unerlässlich“, stellt Stampfl fest.