Zufriedene und gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Das regelmäßige Einkommen sorgt für den gewohnten Lebensstandard. Doch Arbeitnehmer können durch eine Krankheit oder einen Unfall Grundfähigkeiten verlieren bzw. berufsunfähig werden. Nach Angaben der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. wird jeder vierte Berufstätige bis zu seinem Renteneintritt mindestens einmal von einer Berufsunfähigkeit (BU) betroffen sein. Mit zunehmendem Alter steigt diese Wahrscheinlichkeit. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind psychische Erkrankungen mit einem Anteil von fast 36 Prozent inzwischen mit großem Abstand der häufigste BU-Grund. Gleichzeitig verfügen aber nur knapp 27 Prozent der berufstätigen Personen innerhalb eines Haushalts über einen entsprechenden Versicherungsschutz zur Absicherung des BU-Risikos.
Zwar ist BU unter jungen Erwerbstätigen meist noch kein Thema. Dennoch halten es 91,5 Prozent der 20- bis 30-Jährigen laut einer aktuellen Civey-Studie im Auftrag von Canada Life für wichtig, privat für den Fall längerer Einkommensverluste – etwa infolge einer Krankheit – vorzusorgen. Doch die meisten setzen hierbei auf privates Vermögen oder die eigene Familie. Über eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen hingegen nur 36,8 Prozent der Befragten (siehe Grafik).
Fallen Beschäftigte wegen BU aus dem Arbeitsprozess heraus, betrifft dies natürlich auch Arbeitgeber, zumal die gesetzlichen Leistungen nicht auskömmlich sind. Daher werden betriebliche Einkommensabsicherungen – neben weitgehend üblichen Zusatzleistungen wie vermögenswirksamen Leistungen, Firmenhandy oder Jobticket – immer beliebter. Umsetzbar sind sie über eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) oder eine betriebliche Grundfähigkeitsabsicherung (bGF). Eine betriebliche Todesfallabsicherung (bTV) sichert hingegen die Hinterbliebenen der Mitarbeiter ab, wenn die Beschäftigten vor dem 67. Lebensjahr versterben sollten.
Eine BU-Versicherung schützt Arbeitnehmer zuverlässig vor finanziellen Einbußen, wenn sie wegen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können – und zwar zu mindestens 50 Prozent und für voraussichtlich mindestens sechs Monate. Die BU-Versicherung gilt zwar als erste Wahl bei der Absicherung des Arbeitseinkommens. Doch nicht jeder kann sie bekommen. Wer gesund ist und keine Vorerkrankungen hat, dürfte damit in der Regel keine Probleme haben. Ansonsten wird es schwieriger. 77 Prozent der Anträge auf BU werden laut GDV von den Versicherern angenommen. Alle anderen müssen mit Ablehnungen, Leistungsausschlüssen oder Beitragszuschlägen rechnen. Probleme, eine bezahlbare BU zu bekommen, haben vor allem körperlich tätige Berufsgruppen. Denn die Versicherer staffeln ihre Prämien nach der Höhe der möglichen Gefahren einer Tätigkeit. So zahlen Handwerker im Vergleich zu Büroarbeitern je nach Beruf bis zu viermal so viel für den Schutz ihres Arbeitseinkommens.
Um dieses Dilemma zu umgehen, können Arbeitgeber mit einem Kollektivvertrag ihren Beschäftigten den Zugang zu einer BU- oder Grundfähigkeitsversicherung ermöglichen. Hier schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer die bBU oder bGF ab, versicherte Person ist jedoch der Arbeitnehmer (siehe Tabelle). Nach Angaben von Canada Life sind die besseren Zugangsvoraussetzungen, also insbesondere die vereinfachte Gesundheitsprüfung, von Vorteil.
Außerdem sei eine betriebliche günstiger als eine private Absicherung – zum einen wegen niedrigerer Gruppentarife und zum anderen, wenn der Arbeitgeber etwas zuschießt. Außerdem werden die Beiträge aus dem Bruttogehalt bezahlt, sodass weniger Steuern und Sozialabgaben für Arbeitnehmer anfallen.
vorteile grosser kollektive
„Am wertvollsten für die Arbeitnehmenden ist sicherlich die Option, keine ausführlichen Gesundheitsfragen bei der bBU und bGF beantworten zu müssen, sofern der Kreis der versicherten Personen ausreichend groß ist und der Arbeitgeber gegebenenfalls mit einer Dienstobliegenheitserklärung arbeiten kann. Bei hinreichend großen Kollektiven ist auch diese häufig obsolet“, betont ein Makler, der seinen Namen nicht in der Presse lesen will. Mit dieser Erklärung kann etwa bestätigt werden, dass die zu versichernde Person arbeitsfähig ist und in den vergangenen zwei Jahren nicht länger als vier Wochen arbeitsunfähig war.
Je stärker sich der Arbeitgeber an der Versorgung beteilige, desto geringer fielen die individuellen Risiken ins Gewicht. Bei einer hundertprozentigen Finanzierung durch den Arbeitgeber seien häufig gar keine Fragen zu beantworten. Je nach Kollektiv ist es nach Angaben des Experten sinnvoll, alternative Kalkulationsmodelle abzufragen. Hier gebe es auch Möglichkeiten, nicht Tarife nach der Art der Lebensversicherung, sondern nach Sachkalkulation zu wählen. Diese seien deutlich günstiger, könnten aber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers regelmäßig nicht weitergeführt werden. Zudem gelten sie nur für rein arbeitgeberfinanzierte Zusagen, müssen arbeitsrechtlich sicher gestaltet werden und die Beiträge müssen, wie es weiter heißt, dennoch regelmäßig an den Schadenverlauf und/oder an die Altersstruktur angepasst werden.
alternative grundfähigkeiten
Eine bGF stellt jedoch nur teilweise eine echte Arbeitskraftabsicherung dar. Denn es werden lediglich die Fähigkeiten abgesichert, die bei der Ausübung des Berufs gefordert sind, nicht die Berufstätigkeit selbst. Die Versicherung leistet, wenn Beschäftigte grundlegende Fähigkeiten (gehen, sehen, hören) oder definierte körperliche Fähigkeiten (z. B. fahren – etwa bei Berufskraftfahrern – sitzen, heben, Treppensteigen) oder kognitive Fähigkeiten (z. B. sprechen, Orientierung) verlieren. Das ist der Leistungsauslöser für die Auszahlung der vereinbarten Grundfähigkeitsrente – unabhängig davon, ob der Beruf noch ausgeübt werden kann. Was konkret der Verlust der Grundfähigkeit bedeutet, ist in den Versicherungsbedingungen genau definiert. Vielfach muss die versicherte Fähigkeit für voraussichtlich mindestens zwölf Monate wegfallen, bevor eine Leistung gezahlt wird, teils jedoch nur für sechs Monate.
Zu beachten ist, dass es bei Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) keine einheitliche Definition der einzelnen Grundfähigkeiten gibt. So kommt das Analysehaus Franke und Bornberg zu dem Schluss: „Mangels einheitlicher Standards legt jeder Versicherer selbst fest, welche Fähigkeiten abgesichert sind und wie deren Verlust gemessen wird.“ Die Folge sind uneinheitliche Definitionen, eine wachsende Zahl teils wenig relevanter Grundfähigkeiten und damit erhebliche Hürden für den fairen Vergleich. Manche GFV sehen eine vollständige Taubheit vor, andere ein Resthörvermögen von 90 Dezibel, was dem Lärm eines Lkw oder einer Motorsäge entspricht. Problematisch sind hochschwellige Leistungsauslöser. So kann ein Fliesenleger unter Umständen nicht als Leistungsfall gelten, obwohl er nur noch 30 Minuten auf seinen Knien arbeiten kann. Die versicherte Grundfähigkeit „knien“ gelte meist erst dann als verloren, wenn ein Fliesenleger sich nicht mehr aus eigener Kraft auf beide Knie niederlassen und anschließend – auch mit Abstützen – wieder aufrichten kann. Ein weiteres Problem: Vor allem psychische Erkrankungen – wie gesagt die BU-Hauptursache – sind in der GFV vielfach nicht versichert und müssen – falls möglich – zusätzlich abgesichert werden.
Beim Vergleich einer bBU und einer bGF sieht der erwähnte Makler aus Norddeutschland die bBU im Vorteil, da hier ein besserer, umfangreicher Versicherungsschutz bestehe, denn es würden ausgeübte Tätigkeiten versichert. Da die Police aber für handwerkliche Berufe häufig sehr teuer sei, sei die bGF eine sehr hilfreiche Alternative für die versicherten Personen. Außerdem führt eine bGF-Zahlung nicht automatisch zu einer Berufsunfähigkeit und die bGF-Rente könne durch eine (Teilzeit-)tätigkeit theoretisch aufgestockt werden. Zudem könne dieser betriebliche Schutz für Personen, die bereits eine BU abgeschlossen haben, eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes sein, sofern die verlorene Fähig- oder Fertigkeit eben nicht zu einer BU führe und/oder die versicherte Person weiterhin ihrer Berufstätigkeit nachgehen kann und will.
nachteile beachten
Den Vorteilen der betrieblichen Absicherungen stehen teils beachtliche Nachteile gegenüber. Folgende Sachverhalte sind dabei hervorzuheben:
• Der Arbeitgeber entscheidet, bei welchem Versicherer die bBU oder bGF abgeschlossen wird. Es ist fraglich, ob die Qualität der Bedingungen für den Arbeitnehmer passt.
• Die Laufzeit kann auf das 63. Lebensjahr beschränkt sein.
• Probleme gibt es, wenn eine Leistungsdynamik im Vertrag fehlt, gerade bei längerer Berufsunfähigkeit oder dem Fehlen der Grundfähigkeiten.
• Versicherungsnehmer des Vertrages ist der Arbeitgeber. Im Leistungsfall gehen die Versicherungsunterlagen inklusive Krankengeschichte über seinen Tisch.
• Die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen fehlender Grundfähigkeiten wird voll versteuert – inklusive voller Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung.
• Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es Probleme geben, den Vertrag zu übertragen.
Wie Unternehmenssprecher Martin Gosen von der Nürnberger erklärt, sind eine bBU und eine bGF keine Alternativen, sondern komplementäre Bausteine mit unterschiedlichen Stärken. Während die bBU weiterhin den umfassendsten Schutz biete und sich an der konkreten beruflichen Tätigkeit orientiere, zeichne sich die bGF durch die Absicherung von konkreten Fähigkeiten und oftmals geringere Kosten aus. Die bGF setze bereits dann ein, wenn grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind – und nicht erst bei deren vollständigem Verlust. Im Bereich der betrieblichen BU/GF schaffe die Nürnberger für beide Produkte bei der Absicherung von Kollektiven einen erleichterten Zugang über eine Dienstobliegenheitserklärung. Als zentralen Erfolgsfaktor gibt der Versicherer sein jahrzehntelanges und tiefgehendes Know-how im Biometriegeschäft an. Ein weiterer Differenzierungsfaktor seien die umfangreichen Zusatzservices, wie etwa Unterstützung bei Prävention, Beratung oder Wiedereingliederung.
Auch Canada Life will bald in den Markt für betriebliche Arbeitskraftabsicherung einsteigen und dabei eine bBU und bGF anbieten, jeweils kombiniert mit einer kleinen Rentenversicherung. Nach Angaben des Versicherers richtet sich die bGF vor allem an Menschen mit körperlichen Berufen, die eine günstigere Alternative zur bBU suchen. Natascha Brandenburg, Consultant Protection Solutions bei dem Versicherer, betont: „Als Erfinder der Grundfähigkeitsabsicherung in Deutschland verfügen wir über eine große Expertise in diesem Segment.“


