FONDS exklusiv: Welche Bedeutung hat die betriebliche Vorsorge in der Beratung zur Altersvorsorge unter Vermittlern?
Hubertus Harenberg: Die betriebliche Vorsorge ist mittlerweile ein fester Bestandteil vieler Beratungsgespräche. Wir empfehlen in unserer Strategie, mit den drei Bausteinen betriebliche Altersvorsorge (bAV), betriebliche Krankenversicherung (bKV) und betriebliche Arbeitskraftsicherung (bAKS) in die Beratung zu gehen. Dabei zeigt sich, dass die bKV nicht nur ein Türöffner ist, sondern sich zu einem stark nachgefragten Instrument mit einem schlagenden Vorteil entwickelt hat: Die Leistungen sind für die Beschäftigten unmittelbar erlebbar, z. B. wenn der Arbeitgeber über die bKV 500 Euro für die neue Brille beisteuert.
Welche Rolle kann sie für Arbeitgeber spielen?
H. H.: Unsere Erfahrung zeigt, dass die betriebliche Vorsorge für Arbeitgeber eine wichtige Rolle spielen kann, wenn sie als personalpolitisches Instrument verankert wird: Wird die Vorsorge derart eingeführt, muss sie entsprechend kommuniziert werden – intern gegenüber der Belegschaft. Dann entsteht echte Bindung: In Bewerbungs- oder Personalgesprächen wird deutlich, dass der Arbeitgeber sich aktiv für seine Mitarbeitenden engagiert und ihre finanzielle Sicherheit in verschiedenen Lebenssituationen gewährleistet.
Wie beurteilen Sie die Entwicklungen im Kernbereich der betrieblichen Vorsorge, der bAV?
H. H.: Die bAV stellt für die meisten Beschäftigten das finanziell attraktivste Instrument dar, um die gesetzliche Rente sinnvoll zu ergänzen. Vor diesem Hintergrund glauben wir an eine sehr, sehr positive Entwicklung.
Nach jetzigem Stand dürfte der Reformbedarf aber auch nach Verabschiedung des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG II) hoch bleiben, oder?
H. H.: Ja, auch ich habe vom BRSG II mehr erwartet. An einigen Punkten sollte nachgebessert werden. Das betrifft zum Beispiel die Beitragszusage mit Mindestleistung als einzige Zusageform, die noch ein hundertprozentiges Beitragsgarantieniveau fordert und damit im hohen Maße ein Investment in Sachwerte und Aktien verhindert. Abgesenkte Garantien sind aber wichtig, um hohe Renditen erzielen zu können. Zudem könnte eine verpflichtende Angebotsoption der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer zur Entgeltumwandlung die Verbreitung der bAV verstärken.
Das setzt aber voraus, dass die Komplexität innerhalb der bAV spürbar verringert wird und das fordert nicht nur die Branche seit Jahren.
H. H.: Unsere Jugendstudie aus dem vergangenen Jahr hat gezeigt, dass die bAV zwar immer noch als kompliziert wahrgenommen wird. Aber das Verständnis, dass etwas getan werden muss, ist bei den jungen Menschen angekommen. Dazu hat auch die Berichterstattung in den Medien beigetragen und für eine gute Einordnung gesorgt. Über 70 Prozent der Befragten schätzen das Thema Altersversorgung als unbedingt erforderlich ein, ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Sie bieten Swiss Life Maximo als zeitgemäße Vorsorgelösung an. Was zeichnet das bAV-Produkt aus?
H. H.: Swiss Life Maximo ist so konzipiert, dass es unsere Kunden in allen Lebensphasen begleitet. Das ist vor allem deshalb von zentraler Bedeutung, weil Erwerbsbiografien immer stärker Veränderungen unterworfen sind, die Versorgung aber bis zum Ende gewährleistet sein muss. Wichtig sind ebenfalls ein hohes Sachwert- und Aktieninvestment, denn nur mit Rendite, Zeit und Förderung kommt am Ende eine gute Versorgung raus.
Wie stellt sich die Kapitalanlage konkret dar?
H. H.: Die Grundidee von Swiss Life Maximo besteht in einem sehr hohen Investment in Sachwerte, wie Aktien, um Renditechancen zu nutzen. Denn neben der Systemrendite der bAV ist eine attraktive Produktrendite unerlässlich, um die enormen Versorgungslücken von Mitarbeitenden zu schließen. Der intelligente Anlagemechanismus von Swiss Life Maximo und die Bruttobeitragsgarantie mit 80 bzw. wahlweise 60 Prozent sorgen bereits ab Vertragsbeginn für ein Fondsinvestment nahe 100 Prozent.
Für Unternehmen ist es besonders wichtig, dass die bAV-Lösung einfach umzusetzen ist, wenig Aufwand erzeugt und alle Durchführungswege abbildet. Wie ist Swiss Life Maximo hier aufgestellt?
H. H.: Arbeitgeber können Maximo für ihre komplette Belegschaft mit Eintrittsaltern zwischen 15 und 65 Jahren bedarfsgerecht einsetzen und auch um einen Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ergänzen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Durchführungsweg oder welche Kombination von Durchführungswegen gewählt wird. Ebenso ist es egal, wie sich die steuerliche Förderung darstellt oder ob eine arbeitgeber-, mitarbeiter- oder mischfinanzierte Lösung bevorzugt wird. Und losgelöst davon, ob Festbeträge, gehaltsabhängige Zusagen, Renten- oder Kapitalzusagen gewünscht werden.
Swiss Life Maximo ist demnach als Plattformlösung konzipiert?
H. H.: Richtig, Swiss Life Maximo ist für jede bAV-Lösung eine optimale Basis und dieser Mehrwert vereinfacht die Prozesse und Kommunikation natürlich enorm. Unsere Plattformlösung schafft somit Akzeptanz, Wertschätzung und unterstützt ganz wesentlich die personalpolitischen Ziele des Arbeitgebers. Zudem haben Unternehmen Zugriff auf die Service-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH. Das bAV-Kompetenzzentrum von Swiss Life Deutschland feiert in diesem Jahr immerhin sein 25-jähriges Jubiläum.
Inwieweit sind die Abläufe von Swiss Life Maximo inzwischen digitalisiert?
H. H.: In der betrieblichen Vorsorge ist für uns die digitale Abbildung von Prozessen End-to-End längst erfolgsentscheidend. Sie ermöglicht nicht nur effizientes Arbeiten im Unternehmen, sondern auch eine professionelle Darstellung gegenüber unseren Kunden. Aus diesem Grund investieren wir in diesen Bereich, insbesondere in die Plattform von Xempus, die für uns eine zentrale Lösung darstellt.
Bitte veranschaulichen Sie Ihre digitalen Aktivitäten anhand von Praxisbeispielen.
H. H.: Gerne. Für einzelne Geschäftsvorfälle mit sehr hoher Interaktion mit Kunden bauen wir eigene digitale Kundenservices. Den Versicherungsnehmerwechsel haben wir gerade so gestaltet, dass ihn Versicherte unkompliziert durchführen können und als nächstes übertragen wir das Konzept auf die Auszahlung der Altersversorgung.
Herr Harenberg, Sie sprachen eingangs von drei Bausteinen. Welche Bedeutung hat die betriebliche Arbeitskraftsicherung?
H. H.: Dieser Baustein wird immer bedeutsamer. Vor allem bei Lösungen, die über Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung realisiert werden, beobachten wir eine hohe Nachfrage. Gleichzeitig arbeiten wir intensiv daran, auch die arbeitgeberfinanzierte Variante der Arbeitskraftabsicherung stärker im Markt zu etablieren und gezielt bei Arbeitgebern zu positionieren.
Warum ist Ihnen das so wichtig?
H. H.: Der Verlust der eigenen Arbeitskraft stellt das größte finanzielle Risiko dar, und das gilt es abzudecken. Im Gegensatz zu einer privaten Versicherungslösung können bei der betrieblichen Vorsorge ganze Belegschaften oder Teilgruppen zu attraktiven Konditionen und oftmals ohne Gesundheitsprüfung abgesichert werden. Zudem ist die bAKS ein unmittelbar erlebbarer Benefit: Beschäftigte erhalten im Ernstfall eine sofortige Leistung.