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Startschuss für neue Vorsorgewelt

Printausgabe | April 2026

Es ist endlich soweit: Der Gesetzgeber hat einen Entwurf zur steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgelegt. Garantien und Verrentung werden wohl nicht mehr verpflichtend sein. Doch welches Vorgehen empfiehlt sich den vielen Riester-Sparern?

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Vor über 20 Jahren erblickte die Riester-Rente das Licht der Vorsorgewelt. Mit der geförderten Zusatzrente sollten Verbraucher die Möglichkeit erhalten, die gleichzeitig beschlossene Kürzung der gesetzlichen Rente auch mithilfe der Kapitalmärkte auszugleichen. Doch mit den Jahren wurde die Kritik an der Förderrente immer größer. Die Gründe: erheblicher Verwaltungsaufwand, teils hohe Kosten und der zunehmende Verlust an Ertragskraft infolge der seit 2009 jahrelang anhaltenden Niedrigzinsphase. Denn die gesetzlich vorgeschriebene 100-prozentige Garantie der Summe aus Eigenbeiträgen und Zulagen zum Rentenbeginn zwang die Produktanbieter dazu, das Kapital extrem sicher anzulegen – ohne große Renditechancen. Die Folge: Das Neugeschäft brach ein, Anbieter stiegen aus dem Markt aus. Wurden 2021 noch über 300.000 Verträge abgeschlossen, waren es im Jahr 2024 nur noch etwa 30.000. 

Es war also höchste Zeit für eine Reform. Jetzt soll die private Altersvorsorge (pAV) mit einer einfacheren Förderung erneuert und die kapitalmarktbasierte Vorsorge gestärkt werden. Hierfür hat das Bundeskabinett den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes sowie die Einführung der Frühstart-Rente am 17. Dezember 2025 beschlossen. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist für dieses Jahr vorgesehen. Die neue Produktwelt der reformierten pAV soll dann ab dem 1. Januar 2027 an den Start gehen.

Kernstück des Entwurfs ist das Altersvorsorgedepot, mit dem Sparer insbesondere ETFs, aktiv gemanagte Fonds und Anleihen besparen können. Nicht zugelassen sind Einzelaktien, Kryptowährungen und Zertifikate. Es gibt weder einen Garantie- noch einen Verrentungszwang. „Der größte Fortschritt ist die deutlich höhere Flexibilität in der Kapitalanlage, insbesondere durch die Möglichkeit, auf Garantien zu verzichten. Somit wird ein Kernproblem der bisherigen Riester-Welt beseitigt“, sagt Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Und Peter Schwark, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), ergänzt: „Die neue Welt bietet mehr Renditechancen: Es kommen nun Produkte ganz ohne Garantie.“

Drei GArantiestufen geplant

Kunden sollen künftig zwischen drei Beitragsgarantiestufen – 100, 80 oder null Prozent – wählen können. Das schaffe zusätzliche Spielräume in der Kapitalanlage und könne die Attraktivität der privaten Altersvorsorge erhöhen, meint dazu der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV). Gleichwohl kritisiert der Verband die starre Begrenzung auf nur drei Garantiestufen. Sie sollte durch einen flexiblen „Schieberegler“ ersetzt werden, mit dem Kunden ihre individuelle Garantie zwischen null und 100 Prozent einstellen können. 

Förderberechtigt sollen weiterhin alle sein, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, ebenso Beamte und vergleichbare Gruppen. Nicht unmittelbar förderberechtigt sind freiwillig in der GRV Versicherte, nicht in der GRV versicherte Selbstständige, Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.

Ein wesentlicher Unterschied zur Riester-Rente betrifft die Auszahlung. Künftig soll keine lebenslange Verrentung mehr vorgeschrieben sein. Vielmehr sollen auch befristete Zahlungen möglich sein, die mindestens bis zum 85. Lebensjahr reichen. Diese Option führt in der Versicherungsbranche zu starker Kritik. Wenn Zahlungen bereits mit 85 Jahren enden, stehe ein wachsender Teil der Bevölkerung im sehr hohen Alter ohne Einkommen aus der geförderten Altersvorsorge da, lautet die Warnung des Branchenverbands. Schließlich werden viele Menschen heutzutage 90 Jahre oder älter, bspw. wird etwa die Hälfte der heute 66‑jährigen Männer und rund zwei Drittel der Frauen 85 Jahre oder älter. 

Positiv wird dagegen seitens des GDV bewertet, dass alle Anbieter ein kostengünstiges, verständliches und digital abschließbares Standardprodukt bereitstellen sollen, das den Zugang zur Altersvorsorge erleichtert. Bei Standardprodukt-Verträgen soll die durchschnittliche jährliche Renditeminderung durch Kosten (Effektivkosten) auf 1,5 Prozent begrenzt werden. Damit das Standardprodukt im digitalen Direktvertrieb tatsächlich funktioniert und gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen, fordert der Versicherungsverband, die heute für Versicherer gesetzlich vorgeschriebene Beratungspflicht zu streichen. 

Vermittlerverbände sehen es jedoch kritisch, dass ein neues Standardprodukt ohne qualifizierte Beratung und mit Kostendeckel vertrieben werden soll. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz, moniert: „Die Abschlusskosten sollen auf die gesamte Vertragszeit verteilt werden, obwohl wir den größten Aufwand beim Vertragsabschluss haben. Das würde dazu führen, dass unsere Beratungsleistungen erst nach Dekaden vergütet werden.“ Denn Altersvorsorge sei komplex und erfordere eine fundierte, unabhängige Beratung durch qualifizierte Vermittler.

Das deckelparadox

„Ein Blick in unsere Analysen zeigt, dass die Effektivkosten bei Fondspolicen im Mittel etwa 1,2 Prozent betragen, wenn ein ETF (Kosten 0,2 Prozent p.a.) zugrunde gelegt wird. Somit ist eine Obergrenze von 1,5 Prozent Effektivkosten für ein Standardprodukt grundsätzlich machbar – eventuell etwas weniger“, merkt Hauer an. Schwark sagt: „Ich nenne es das ,Deckelparadox´, dass es keinen Kostendeckel gibt, der betriebswirtschaftlich in der Individualvorsorge funktioniert und allen Verbraucherschützern gefällt.“ Das sehe man an irrigen Vergleichen mit dem quasi-verpflichtenden schwedischen Staatsfonds AP7 oder ETFs. Letztere seien gar kein Altersvorsorgevertrag, sondern nur ein Anlagekern. Die geförderte Vorsorge werde durch seitenlanges Kleingedrucktes geregelt mit sehr vielen Geschäftsprozessen. Das bilde kein ETF ab. Und schließlich: „Der Vertrieb wird auch nicht ohne Vergütung arbeiten. Ohne Beratung keine Verbreitung.“

Die erzielten Erträge während der Ansparphase bei ETFs, Fonds und Anleihen sollen steuerfrei bleiben. Gleiches gilt für Umschichtungen im Depot während der Ansparphase. Gewinne müssen nicht versteuert werden, solange sie im Depot bleiben und nicht entnommen werden. Anstatt fester jährlicher Zulagenbeträge ist ein prozentualer Zuschuss je eingezahltem Euro vorgesehen (siehe Tabelle unten). Jederzeit soll ein Produkt- und Anbieterwechsel möglich sein, übrigens auch bei Riester-Altverträgen. Für diese gilt Bestandsschutz, wenn sie vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden. Riester-Sparer können sie zu den alten Bedingungen weiterlaufen lassen.

Der DIA-Sprecher begrüßt die neue Förderung: „Anstelle komplizierter Mindesteigenbeitragsprüfung sind proportionale Grund- und Kinderzulagen leichter verständlich. Sie motivieren zudem, mehr zu sparen. Es kommt auch mehr im Vertrag an, Zulagen dominieren künftig die Steuererstattung.“ Auch IVFP-Chef Hauer sieht die neue vereinfachte Systematik positiv. Die Förderung pro eingezahltem Euro sei nachvollziehbarer und transparenter als die bisherige. Zudem sei sie unabhängig vom Vorjahreseinkommen, was eine wesentliche Vereinfachung darstellt. Nachteilig sei jedoch, dass die vollen Kinderzulagen bei geringen Eigenbeiträgen nicht erreichbar seien. 

Eine Analyse von Willis Towers Watson (WTW) zum Vergleich der alten Riester-Förderung mit dem neuen Förderregime zeigt, dass die Auswirkungen bisher stark vom Einkommen und der Familiensituation abhängen. Die neue Förderung ist darauf ausgelegt, einfacher zu sein und höhere Renditechancen zu bieten. Ohne Kinder sei das neue Altersvorsorgedepot tendenziell etwas vorteilhafter. Mit Kindern sei das alte Riester-System aufgrund der höheren absoluten Kinderzulagen oft vorteilhafter, besonders bei niedrigeren Einkommen.

anbieterwechsel ist kritisch

Skeptisch zeigt sich der DIA-Sprecher bei der Frage, ob sich für heutige Riester-Sparer ein Wechsel in die neue Vorsorgewelt lohnen würde: „Grundsätzlich sehe ich Anbieterwechsel immer kritisch. Die Anfangskosten sind bezahlt. Wechsel erzeugen neue Abschlusskosten. Ob sich das noch amortisiert, ist fraglich.“ Etwas anders stellt es sich dar, wenn es im Einzelfall darum geht, Garantien herauszunehmen oder zu reduzieren. Das könne einen Renditeschub ermöglichen. Hauer ergänzt: „Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös, da es von vielen Faktoren wie der aktuellen Lebenssituation oder aber auch der Restlaufzeit, dem aktuellen Guthabenstand und so weiter abhängt.“ Zudem sei zu beachten, ob ein Wechsel mit Übertrag erfolgt oder ob man den Altvertrag beitragsfrei stellt und künftig nur neue Beiträge in das neue System lenkt. „Mein Tipp: Eine individuelle Beratung ist entscheidend.“

Und wie ist es umgekehrt, ist es jetzt noch ratsam, umzusteigen, um die alte Riester-Förderung mitzunehmen? „Für Singles oder Paare ohne Kinder ist die alte Förderung nicht besser als die neue, wenn man den Steuerbonus mitrechnet, sagt der DIA-Experte“ Etwas anderes gelte bei Familien. Die Kinderzulagen seien im alten System vor allem bei Teilzeit und niedrigen bis mittleren Einkommen unschlagbar. Auch der IVFP-Experte bestätigt: „Die alte Riester-Förderung kann in bestimmten Konstellationen durchaus sinnvoll sein – insbesondere bei Haushalten, die von der alten Kinderzulagenlogik stark profitieren.“ Wer in diesem Jahr einen Riester-Vertrag abschließt, kann perspektivisch zudem darauf setzen, dass ein späterer Wechsel in die neue Vorsorgewelt möglich ist.