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Schüler-BU sichert auch finanzielle Risiken für Eltern ab

Juli 2025

Die Beratung zur Schüler-BU sollte stets auf die Lebensrealität junger Menschen und Familien eingehen und daher die Eltern mehr als zuvor in den Mittelpunkt stellen. Jens Göhner, Leiter Produktmanagement bei der Stuttgarter Lebensversicherung a.G., erklärt die Hintergründe für diese frische Beratungsperspektive.

Stuttgarter
Jens Göhner, Stuttgarter Lebensversicherung

FONDS exklusiv: Herr Göhner, welche Grundregeln gelten für die Beratung zu einer Schüler-BU?
Jens Göhner: Je früher, desto besser! Je jünger der Kunde, desto weniger bestehen gesundheitliche Einschränkungen und Vorbelastungen. Daher kann die Berufsunfähigkeitsversicherung zu günstigen Monatsbeiträgen und in vollem Umfang abgeschlossen werden. Auch schon für minderjährige Schüler ab zehn Jahren. Das empfiehlt auch die Verbraucherzentrale.

Wie relevant ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Minderjährigen?
J. G.: Kinder werden wesentlich öfter berufsunfähig, als angenommen. Depressionen, Burnout oder andere psychische Probleme sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die mit Abstand häufigste Ursache. Für junge Menschen ist das Risiko besonders hoch. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich in den letzten zehn Jahren zudem drastisch verschlechtert. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer entsteht mittlerweile über die Hälfte aller psychischen Erkrankungen bereits vor dem 19. Lebensjahr.

Wann genau ist ein Schüler berufsunfähig?
J. G.: Bei Schülern gilt die Schulausbildung als ausgeübter Beruf. Darunter wird die Teilnahme am regulären Unterricht an einer allgemeinbildenden Schule verstanden – ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Kann ein Kind aufgrund von Unfall oder Krankheit dauerhaft nicht mehr an der Schulausbildung teilnehmen, gilt es als berufsunfähig. Entsprechendes gilt für Studenten und Auszubildende.

Warum stellt Ihre neue Kampagne zur Schüler-BU die Eltern und nicht die Schüler in den Fokus?
J. G.: Natürlich bleiben die möglichen Beitragsvorteile für Schüler als versicherte Personen ein wichtiges Argument für den frühen Abschluss einer BU-Versicherung, aber das ist eben nur das „Nice-to-have“. Im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung sollten auch die möglichen finanziellen Folgen für die Eltern und damit für die ganze Familie eine wesentliche Rolle spielen. Dieser Aspekt klang in der Vergangenheit im Rahmen einer Beratung zwar oft auch an, aber er wurde selten in den Vordergrund gerückt. Die Stuttgarter wirft hier eine neue Perspektive auf die Absicherung, die sehr zeitgemäß den Kundenbedarf aufgreift. So wird auch die umfassende Leistungsstärke einer Schüler-BU in der Beratung deutlich.

Mit welchen Folgen müssen Eltern im BU-Fall ihres Kindes rechnen? Was sollten Berater dazu wissen?
J. G.: Wird ein nicht versichertes Kind berufsunfähig, entstehen zwangsläufig erhebliche Ausgaben. Die gesetzlichen Kostenträger wie Kranken- und Pflegekassen übernehmen zwar viele Kosten für Therapien, Reha, Pflege, Medikamente oder Umbauten im Wohnumfeld bis zu einem gewissen Limit. Allerdings werden Leistungen nur nach Katalog übernommen. Von einer Premium-Versorgung kann keine Rede sein, Sonderwünsche und individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) bleiben an den Eltern hängen. Ebenso wie Kosten zum Beispiel für einen privaten Nachhilfelehrer. Zu den enormen finanziellen Risiken für Eltern gehören darüber hinaus auch Einkommens- und Renteneinbußen, falls ein Elternteil im Beruf in Teilzeit gehen oder eine Auszeit nehmen muss, um das berufsunfähige Kind zu betreuen. Auch eine Pflegekraft kostet Geld. Diese Folgen sind vielen Eltern nicht bewusst.

Welche zusätzlichen Kosten können entstehen, wenn das berufsunfähige Kind schon älter ist und nicht mehr zur Schule geht?
J. G.: Falls das Kind das Elternhaus bereits verlassen hat, sich aber noch in der Ausbildung oder im Studium befindet, kommen noch weitere Aufwendungen auf die Eltern zu. Denn dann existieren bereits laufende Lebenshaltungskosten. Ob in einer Wohngemeinschaft oder mit eigenem Haushalt: Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung benötigt ein Kind, das nicht mehr zuhause lebt, durchschnittlich 950 Euro pro Monat. Darunter fallen Wohnkosten, Telefon- und Internetgebühren sowie Ausgaben für Ernährung, Gesundheit, Kleidung und Mobilität. Einen großen Teil dieser Kosten tragen Studenten und Azubis häufig selbst. Diese Kosten müssen auch dann weiterbezahlt werden, wenn das Einkommen des Kindes aufgrund einer Berufsunfähigkeit wegfällt.

Können Azubis und Studenten im BU-Fall nicht auf staatliche Hilfe hoffen?
J. G.: Kaum, denn erst nach drei Jahren sozialversicherungspflichtiger Arbeit und einer Wartezeit von fünf Jahren kann eine staatliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt werden. Selbst wenn diese Schwelle erreicht wird, können junge berufsunfähige Menschen nur mit einer sehr geringen monatlichen Zahlung rechnen, denn sie beträgt nur einen Bruchteil ihres letzten Einkommens. Auch hier müssen folglich die Eltern einspringen und dies je nach Dauer der Berufsunfähigkeit Jahre oder gar Jahrzehnte lang. Eine frühzeitig abgeschlossene Schüler-BU schützt wirksam vor diesem Szenario.

Welches Produktkonzept bietet die Stuttgarter in diesem Segment an?
J. G.: Wichtig ist bei der frühen Absicherung, dass das Produkt nicht nur in jungen Jahren, sondern auch wirklich für das ganze Berufsleben tragfähig ist. Wir haben daher unter anderem das Konzept easilife entwickelt. Es enthält eine attraktive Nachversicherungsgarantie, die unter anderem zum Ausbildungs- oder Studienbeginn greift und eine Berufswechseloption ohne Gesundheitsprüfung in den ersten zehn Jahren enthält. Dazu kommen viele weitere Vorteile. Aktuell zum Jahresbeginn hat Die Stuttgarter die BU PLUS-Tarife außerdem noch einmal optimiert und überzeugt vor allem bei Gymnasiasten beider Sekundarstufen und zahlreichen Angestellten- und Akademikerberufen im Preis.

Wie unterstützen Sie Vermittler konkret bei der Beratung von Eltern?
J. G.: Unsere neue BU-Kampagne bereitet die wichtigsten Argumente für Eltern als Entscheider verständlich auf. Vermittlerinnen und Vermittler können über unsere Landingpage verschiedene Inhalte herunterladen und diese lizenzfrei für Social-Media-Beiträge nutzen und teilen. Die zentralen Punkte haben wir in einer Präsentation zur Beratung und Sensibilisierung der Kunden zum Download zusammengestellt. In unserer Vermittlerinformation sprechen wir über die Top-Produktqualität und weitere Verbesserungen im Pricing. Zudem haben wir zwei emotionale Filme produziert. Sie können in Präsentationen eingesetzt und an Kunden verschickt oder über Social Media geteilt werden. Sprechen Sie uns an! Unsere Maklerbetreuer stehen Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung.