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Immobilien und Rüstung

September 2026

Eine Studie von GARBE Industrial und Baker McKenzie zeigt: ESG-Regelwerke schließen rüstungsbezogene Nutzungen nicht pauschal aus.

GARBE Industrial
Tobias Kassner, GARBE Industrial

GARBE Industrial, ein europäischer Entwickler, Anbieter und Verwalter von Logistik-, Industrie- und Gewerbeimmobilien, hat gemeinsam mit der US-Wirtschaftskanzlei Baker McKenzie ein neues Whitepaper zur ESG-Einordnung von Immobilien im Verteidigungs- und Sicherheitssektor veröffentlicht. Die Analyse zeigt, dass die relevanten europäischen ESG-Regelwerke rüstungsbezogene Mietverhältnisse nicht grundsätzlich ausschließen, verteidigungsbezogene Nutzungen neutral betrachten und entsprechende Objekte oder Fonds damit grundsätzlich als Investment ermöglichen.

Weder die EU-Taxonomie noch die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sehen pauschale sektorale Ausschlüsse für entsprechende Nutzungen vor.

Im Mittelpunkt der Bewertung stehen die Eigenschaften der Immobilie sowie die Governance- und Risikomanagementstrukturen des Eigentümers. Kriterien wie Energieeffizienz, Emissionen, Ressourceneinsatz oder Nachhaltigkeitsmanagement sind für die ESG-Einordnung maßgeblich. Die Branche des Mieters stellt hingegen kein eigenständiges regulatorisches Bewertungskriterium dar.„Eine moderne Industrie- oder Logistikimmobilie verliert nicht automatisch ihre ESG-Fähigkeit, weil sie von einem Unternehmen aus dem Verteidigungs- oder Sicherheitssektor genutzt wird“, erläutert Tobias Kassner, Mitglied der Geschäftsleitung und Head of Research bei GARBE Industrial. „Entscheidend sind die Qualität des Assets, die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und die Fähigkeit des Unternehmens, potenzielle Risiken transparent zu steuern.“

Gleichzeitig zeigt die Studie, dass regulatorische Zulässigkeit und Investierbarkeit nicht zwangsläufig deckungsgleich sind. „Rüstungsbezogene Mieter und Immobilien sind mittlerweile zwar im regulären Investmentkanon angekommen. Einzelne Investoren und Marktteilnehmer können verteidigungsbezogene Nutzungen aber weiterhin als risikoreich bewerten, insbesondere wenn Reputationsrisiken befürchtet werden. Diese Einschätzung wird von Marktteilnehmern jedoch zunehmend differenzierter bewertet und unsere Analyse liefert keine ESG-regulatorischen Begründungen hierfür“, sagt Kassner.

DRITTVERWERTBARKEIT

Darüber hinaus hebt die Studie die Bedeutung der Drittverwendbarkeit von rüstungsbezogenen Immobilien hervor. Während hochspezialisierte Objekte bei einem Nutzerwechsel nur eingeschränkt nachgenutzt werden können, bieten standardisierte Industrie- und Logistikimmobilien deutlich mehr Flexibilität. „Für Investoren bleibt die Drittverwendbarkeit ein zentraler Faktor“, sagt Daniel Bork, Partner im Bereich Real Estate bei Baker McKenzie und Co-Autor des Whitepapers. „Sie reduziert potenzielle Vermietungsrisiken und unterstützt die langfristige Marktgängigkeit einer Immobilie. Zudem trägt sie zu einer langfristigen und ressourcenschonenden Nutzung von Immobilien bei und kann daher auch aus ESG-Perspektive positiv bewertet werden.“

„Unser Whitepaper zeigt, dass verteidigungsbezogene Nutzungen für die Immobilienwirtschaft weder ein generelles ESG-Ausschlusskriterium noch ein Selbstläufer sind“, sagt Kassner. „Entscheidend ist eine differenzierte Einordnung. Wer regulatorische Anforderungen, die Erwartungen von Investoren und Finanzierungspartnern sowie die langfristige Nutzbarkeit einer Immobilie gleichermaßen berücksichtigt, kann entsprechende Nutzungen fundiert bewerten.“