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Der Vorsorge-Mix macht‘s

Printausgabe | April 2026

Der Gesetzgeber reformiert die Altersvorsorge. Nach der zweiten steht aktuell die dritte Schicht auf der Agenda. Im Sommer folgt mit der gesetzlichen Rentenversicherung die erste. Kein Grund mit eigenen Vorsorge-Aktivitäten zu warten. Im Gegenteil.

Fonds exklusiv

Langsam lichtet sich der Nebel, der sich jahrelang auf die staatlich geförderte Altersvorsorge gelegt hatte. Lediglich bei der gesetzlichen Rentenversicherung dauert es voraussichtlich noch bis zur Jahresmitte, bis die eingesetzte Alterssicherungskommission Reformvorschläge vorlegen wird. Während es an dem Entwurf zur privaten Altersvorsorge, der sogenannten dritten Schicht, im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen geben kann, ist die Messe in der zweiten Schicht, der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), erstmal gelesen. Denn das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG 2.0, ist seit Jahresanfang in Kraft, wenngleich noch nicht alle Regelungen.

Charakteristisch für die umgesetzten Maßnahmen ist, dass vielfach vergessen wurde, die Handbremse zu lösen, um es einmal bildlich auszudrücken. Ein Beispiel ist die Einführung sogenannter Opting-Out-Modelle. Auf diese Weise werden Beschäftigte automatisch in die bAV eingebunden,  verbunden mit der Maßgabe, dass sie selbst aktiv werden müssen, wenn sie nicht teilhaben wollen. Durchstarten können aber nur Betriebe, deren Entgeltumwandlungen nicht tariflich geregelt sind und das sind laut Experten vergleichsweise wenig. Ähnlich ist die Lage bei den noch nicht so stark verbreiteten Sozialpartnermodellen. Ein erleichterter Zugang soll für Besserung sorgen. Tatsächlich dürfte der Schritt aber zu klein ausfallen und damit die nötige Durchschlagskraft ausbleiben. Lediglich die verbesserte Geringverdienerförderung könnte für spürbare Impulse sorgen – dies aber frühestens ab ihrem Start Anfang 2027.

Verrentung bleibt wichtig

Dann sollen nach jetzigen Planungen die Neuerungen zur privaten Altersvorsorge greifen. Das sind erstens die Frühstart-Rente, mit der erstmals die frühzeitige Vorsorge durch Investments an den Kapitalmärkten zur Normalität wird, sowie das Altersvorsorgedepot. Wenn sich nichts mehr gravierend ändert, dürften der Verzicht auf eine umfassende Garantiepflicht und die direkte Einbindung von kapitalmarktabhängigen Anlageprodukten die wichtigsten Neuerungen darstellen. Im Mittelpunkt der Beratungen dürfte noch der Kostendeckel von aktuell 1,5 Prozent pro Jahr liegen, da hier unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen: Verbraucherschützer mit ihrer Vorliebe für ETF-Lösungen auf der einen und Vermittler auf der anderen Seite, die natürlich für ihre Beratung angemessen bezahlt werden wollen. Kritisch ist schließlich die Idee zu bewerten, Auszahlungsphasen flexibler zu gestalten.

Davon ausgehend, dass jeder auch im Ruhestand laufende Kosten hat, die sich nicht allein durch die gesetzliche Altersrente decken lassen, hat die lebenslange Verrentung ihr Gutes. Entziehen sich staatlich geförderte Produkte dieser Rolle, wandert sie in die private Altersvorsorge. Das ist nicht weiter schlimm, aber Verbraucher oder zumindest der Berater sollten sich dessen im Zuge der weiter nötigen Diversifikation der Altersvorsorge bewusst sein. Deshalb gilt: Nicht länger auf den Gesetzgeber warten und jetzt für den nötigen Mix sorgen – angefangen bei der Deckung laufender Ausgaben über eine weitere ertragsstarke Vermögensbildung bis hin zu möglichen Erbschaften oder Schenkungen.