AGB Printmedium

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN PRINTMEDIUM

der
 
FONDSMAGAZIN Verlagsgesellschaft m.b.H.
Donaufelderstrasse 247
A-1220 Wien
Firmenbuch-Nr 206092b

UID-Nr.: ATU51397108
 

Anzeigenauftrag
1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. 
 
Auftragserteilung 
2. Maßgeblich für den Auftrag sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, unsere jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung. 
 
3. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags, nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. 
 
Auftragsabwicklung 
4. Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeige beginnen. 
 
5. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt. 
 
6. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten. 
 
7. Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der Durchführung bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen, ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten. 
 
8. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlags grundsätzlich nicht entsprochen werden.
 
9. Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 
 
10. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet und stellen keinen Mangel dar. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige, soweit dies auf Verschulden des Verlages zurückgeht, Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen sind für den Verlag ausgeschlossen. 
 
11. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden sie erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Er ist zur vollständigen Bezahlung der Anzeige verpflichtet. 
 
12. Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keinerlei Haftung. 
 
13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichem Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen seitens des Verlags genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. 
 
14. Der Verlag übernimmt keine Gewähr, wenn durch eine verspätete Anlieferung der Druckunterlagen Platzierungen nicht eingehalten werden können und/oder eine Minderung der Druckqualität eintritt. 
 
15. Bei Lieferung kompletter Filmsätze kann eine korrekte Farbwiedergabe in einem technisch möglichen Rahmen nur gewährleistet werden, wenn ein Andruck auf dem Auflagenpapier und eine Farbskala den Druckunterlagen beigefügt sind. 
 
16. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige. 
 
17. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen geltend zu machen, da ansonsten Ansprüche gegen den Verlag ausgeschlossen sind. 
 
Berechnung und Zahlung 
18. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist oder sonst nach den Bestimmungen dieser AGB zu bezahlen. 
 
19. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe schwarz bei der Anlage von Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung. 
 
20. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Vorauszahlung des Rechnungsbetrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungen abhängig zu machen. 
 
21. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 14 Prozent sowie die Einziehungskosten zusätzlich berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. 
 
22. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. 
 
23. Bestehen Vorlagen für Mehrfarbanzeigen aus mehr als drei Farbteilen, werden die zusätzlichen Herstellungskosten für jedes weitere Farbbild gesondert berechnet. 
 
24. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 
 
25. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks etc. entbinden den Verlag von den eingegangenen Verpflichtungen. Es erlischt insbesondere jede Verpflichtung des Verlages auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz, insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Weiters ausgeschlossen sind Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag aufgrund von Textaussagen und deren eventuelle Folgeschäden, insbesondere wenn einzelne veröffentlichte Daten unrichtig sein sollten. 
 
26. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. 
 
27. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich angenommen werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist bei Klagen der Gerichtsstand Wien. Der Gerichtsstand Wien gilt auch als im Sinne einer internationalen Gerichtszuständigkeit nach Artikel 17 EuGVÜ als vereinbart. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Wien vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. 
 
28. Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet. 
 
29. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen nicht. 
 
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 
2% SKONTO innerhalb von 7 Tagen oder 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils vorgeschriebenen gesetzlichen Mehrwertsteuer (und der gesetzlichen Werbeabgabe - gilt nur für Österreich). 
 
RÜCKTRITT 
30. Dem Auftraggeber steht ein allgemeines Rücktrittsrecht binnen 7 Tagen nach Auftragserteilung zu, soferne nicht der Anzeigenschluss innerhalb der Rücktrittsfrist liegt. 
 
31. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen. 
 
32. Bei Stornierung von Aufträgen wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Anzeigen-/Inseratwertes in Rechnung gestellt. 
 
33. Nach Anzeigenschluss hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Anzeigen-/Inseratwertes zuzüglich bereits angefallener Satz-, Repro- und Lithokosten zu bezahlen. 
 
34. Beilagen, Beihefter, Beikleber können bis 4 Wochen vor Anzeigenschluss storniert werden. Danach wird dem Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 75% des vereinbarten Preises in Rechung gestellt. 
 
35. Kosten, die durch die Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie bestellter Druckunter-/vorlagen entstehen, sind vom Auftraggeber gesondert zu bezahlen. 
 
36. Rücktrittserklärungen sowie Stornierungen an den Verlag müssen in Schriftform erfolgen.